Versicherungsermittlung auch für E-Scooter. Erhöhtes Unfallaufkommen erwartet.

Seit dem 15. Juni dürfen E-Scooter durch Deutschland rollen. Kommt es zu einem Unfall, können Geschädigte die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung des E-Scooters durch den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln lassen. Der Zentralruf gibt seit 1972 nach einem Verkehrsunfall Auskunft über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners – dies gilt für alle Kraftfahrzeuge inklusive E-Scooter. „So erfahren Betroffene schnell und unkompliziert, wo der E-Scooter versichert ist, auch wenn er von einem der zahlreichen Leihanbieter stammt.", erklärt Dr. Jens Bartenwerfer, Geschäftsführer der GDV Dienstleistungs-GmbH, die den Zentralruf der Autoversicherer betreibt.

Erhöhtes Unfallaufkommen erwartet

Experten erwarten mit der Einführung der E-Scooter ein erhöhtes Unfallaufkommen. So verweist die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) auf fehlende Aufmerksamkeit als eine mögliche Unfallursache. Das Herannahen von E-Scootern könne man nur schwer wahrnehmen, die Roller würden darüber hinaus nur selten als vollwertige Verkehrsteilnehmer wahrgenommen. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) bemängelt, dass Nutzer keine Kenntnisse des Straßenverkehrs nachweisen müssten.

E-Scooter dürfen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20km/h auf dem Radweg oder auf der Straße gefahren werden, für Fahrer gilt die 0,5 Promillegrenze und ein Mindestalter von 14 Jahren. Bei den zahlreichen Leihangeboten beträgt das Mindestalter aufgrund der individuellen Nutzungsbedingungen 18 Jahre.

Wer kann den Zentralruf nutzen?

Alle Geschädigten eines Unfalls können eine kostenfreie Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer richten. Dazu gehören Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer oder Personen, denen ein Sachschaden entstanden ist. Erreichbar ist der Zentralruf rund um die Uhr. Anfragen können über die kostenfreie Hotline 0800 250 260 0 oder online auf www.zentralruf.de gestellt werden. Um die Anfrage bearbeiten zu können, benötigt der Zentralruf mindestens den Schadentag und das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs.

Versicherungspflicht für E-Scooter

Für E-Scooter gilt die Versicherungspflicht. Ein versicherter E-Scooter trägt ein Kennzeichen in Form einer selbstklebenden Versicherungsplakette. Die Plakette ist als Weiterentwicklung des sog. Mofakennzeichens ein Versicherungskennzeichen und wechselt analog zu diesem jährlich seine Farbe. Die Versicherungskennzeichen für 2019 sind grün. Hat ein E-Scooter kein gültiges Kennzeichen, darf er nicht am Straßenverkehr teilnehmen.