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Eine Unachtsamkeit beim Kochen – und schon steht die Küche in Flammen. Warum der Herd eine große Gefahrenquelle ist, wie sich Küchenbrände vermeiden lassen und welche Versicherungen im Schadenfall greifen, erklärt unser FAQ.

Die Küche ist der gefährlichste Ort in der Wohnung. Fast die Hälfte aller Wohnungsbrände nimmt dort ihren Anfang. Die größte Gefahrenstelle ist der Herd. Mal es ist ein Topf, der unbeaufsichtigt oder vergessen vor sich hin köchelt, bis das Essen verkohlt ist. Oder der Herd wird unbeabsichtigt eingeschaltet – mit der Folge, dass Gegenstände oder Geräte auf und neben dem Kochfeld in Brand geraten.

Im glimpflichen Fall bleibt es bei ein paar Ruß- oder Rauchschäden. Die Folgen können aber auch gravierender sein: Das Feuer kann auf das Mobiliar überspringen, die komplette Küche zerstören und weitere Räume beschädigen. Im schlimmsten Fall greift der Brand auf das gesamte Haus oder das Nachbargebäude über.

Welche Versicherungen bei einem Küchenbrand leisten

Je nachdem, was beschädigt wurde, kommen bei einem Brandschaden in der Regel zwei Versicherungen ins Spiel:

  • Wohngebäudeversicherung: Sie übernimmt Schäden an dem Gebäude sowie fest verbauten Einrichtungen, beispielsweise verlegte Böden, Heizkörper sowie der Elektroinstallation. Auch die Schäden, die durch das Löschwasser entstehen, können mitversichert sein.
  • Hausratversicherung: Sie übernimmt die Schäden am eigenen Hausrat. Dazu gehören bewegliche Sachen wie Möbel, Teppiche, elektronische Geräte oder – in begrenztem Umfang – auch Wertsachen. Je nach Vertrag können nach einem Brand außerdem die Kosten für Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten oder die externe Lagerung von Hausrat versichert sein.

Darüber hinaus kann unter Umständen die Privathaftpflichtversicherung relevant werden. Diese springt ein, falls der Brandverursacher grob fahrlässig gehandelt haben sollte und die geschädigten Nachbarn beziehungsweise deren Versicherer Schadensersatz verlangen. Die Privathaftpflicht prüft, ob eine Schadenersatzpflicht besteht. Sind Ansprüche berechtigt, werden sie erfüllt, unberechtigte Forderungen werden abgewehrt.

Wichtig: Die Privathaftpflichtversicherung leistet, wenn Dritte Schadensersatzansprüche geltend machen. Sie schützt den Brandverursachter jedoch nicht, wenn der eigene Wohngebäude- oder Hausratversicherer Leistungen wegen grob fahrlässigen Verhaltens kürzen. Um dieses Risiko auszuschließen, sollten im Vertrag der sogenannte Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbart sein. Viele Tarife enthalten diese Regelung.

Wann ist ein Küchenbrand grob fahrlässig herbeigeführt?

Dass beim Kochen besondere Vorsicht gilt, sollte jeder und jedem klar sein. Wann die gebotene Sorgfalt derart vernachlässigt wurde, dass Regressforderungen gerechtfertigt sind, lässt sich pauschal nicht beurteilen. Dies hängt immer von den konkreten Umständen ab. Nicht jeder Brand, der vom Herd ausgeht, ist automatisch grob fahrlässig herbeigeführt.

Das Landgericht Siegen (Urteil vom 29. Juni 2015, Az.:3 S 9/15) sprach einem Versicherungsnehmer beispielsweise vom Vorwurf grober Fahrlässigkeit frei, obwohl er den Herd nach dem Kochen nur heruntergeregelt statt ausgeschaltet hatte und später eine Abdeckplatte aus Holz darüberlegte. Vor Gericht machte er geltend, dass er keine Erwärmung mehr erkannt und auch die Restwärmeanzeige nicht wahrgenommen habe. Das Gericht sah darin zwar einen Sorgfaltsfehler, aber keinen subjektiv schlechthin unentschuldbaren Verstoß und damit keine grobe Fahrlässigkeit.

Anders das Oberlandesgericht (OLG) Bremen (Urteil vom 12. Mai 2022, Az.: 3 U 37/21): In dem Fall hatte eine Frau vor dem Verlassen des Hauses versehentlich einen falschen Regler am Herd bedient, und statt ihn auszuschalten damit eine andere Platte auf höchste Stufe gedreht. Die Vorinstanz hatte zunächst lediglich einfache Fahrlässigkeit angenommen. Das OLG bewertete den Sachverhalt dagegen als grob fahrlässig, insbesondere weil sich die Versicherungsnehmerin nicht vergewissert hatte, dass der Herd tatsächlich ausgeschaltet war.

Wie sich Herdbrände verhindern lassen

Ein kleines, auch nachträglich noch installierbares Gerät kann helfen, Küchenbrände zu vermeiden: der sogenannte Herdwächter. Er besteht zum einen aus einem meist oberhalb des Kochfeldes angebrachten Hitzesensor, der die Temperatur beim Kochen überwacht. Stellt er einen außergewöhnlichen Temperaturanstieg fest, schlägt er Alarm. Falls niemand reagiert, unterbricht eine an der Herdanschlussdose montierte Steuereinheit die Stromzufuhr und schaltet das Kochfeld ab.

Die Installation muss immer von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Weitere Informationen bietet die Initiative „Stop Herdbrand“ vom Netzwerk für Brandschutz in der Küche.